Düsseldorfer Steuerberatungsgesellschaft mbH

Jahresabschluss & Steuererklärung

Jahresabschluss

Den Jahresabschluss aufzustellen ist das Eine, ihn zu gestalten ist das Andere. Gerade in diesem Bereich lässt sich viel erreichen und neben der Optimierung der Gewinnsituation die betriebswirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens ableiten, was u.a. dazu führt, dass das Bankenrating verbessert werden kann.

Selbstverständlich erstellen wir steuerrechtliche wie handelsrechtliche Jahresabschlüsse, die mit einem qualifizierten Jahresabschlussbericht einhergehen. Wir veröffentlichen bzw. hinterlegen die handelsrechtlichen Jahresabschlüsse beim Elektronischen Handels- und Unternehmensregister (EHuG). Gemäß den gesetzlichen Vorschriften erstellen wir ebenfalls die steuerliche elektronische Bilanz (E-Bilanz).

Steuererklärung

Ebenfalls zu unseren Grundaufgaben gehören alle Arten von Steuererklärungen, unter anderem:

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Kapitalertragsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Grundbesitzbewertung

Finanzbuchhaltung

Grundlegend

Wir sehen die Finanzbuchhaltung als wesentliche Grundlage für eine optimale steuerliche wie auch betriebswirtschaftliche Beratung. Die BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung) ist Ihr Wegbegleiter für eine erfolgreiche Unternehmensführung.

Im Rahmen unserer engen Zusammenarbeit definieren wir mit Ihnen gemeinsam, ob die Standard betriebswirtschaftliche Auswertung ausreichend ist oder aber Ihr Unternehmen bzw. die Branche, in der Sie tätig sind, eine individuelle betriebswirtschaftliche Auswertung erfordert.

Ordnungsgemäße Buchführung

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD*), zuletzt neugefasst durch ein BMF-Schreiben vom 14.11.2014), sind für uns ein wesentlicher Beratungsbestandteil. Sie können einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt gelassen entgegensehen, weil Ihre Finanzbuchhaltung stets formal ordnungsgemäß ist.

* Hier finden Sie eine Checkliste zu den GoBD

Umsatzsteuerliche und zusammenfassende Meldungen

Alle damit verbundenen umsatzsteuerlichen Meldungen wie zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung und die zusammenfassende Meldung für EU-Warenwirtschaftsverkehr werden selbstverständlich von uns erledigt. In dem Zuge beraten wir Sie kompetent zu allen anfallenden umsatzsteuerlichen Fragestellungen u.a. zu Auslandssachverhalten.

Bei uns sind Sie gerade in diesem Bereich gut aufgehoben, unabhängig davon, ob Sie im-, exportieren oder im Dienstleistungssektor tätig sind.

Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung und das Führen eines Anlagenverzeichnisses mit entsprechenden Abschreibungen ist Bestandteil der laufenden Finanzbuchhaltung, Abschreibungswahlrechte werden steueroptimierend ausgeübt.

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung greifen in einander wie Zahnräder

Lohnbuchhaltung

Warum man die Lohnbuchhaltung nicht unterschätzen sollte!

Aufgrund der Komplexität der Lohnbuchhaltung und des Sozialversicherungsrechtes ist es unseres Erachtens heute unentbehrlich, dass die Lohnbuchhaltung kompetent aus der Hand Ihres Steuerberaters zusammen mit sämtlichen Beratungsleistungen erledigt wird.

Neben den laufenden Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeiter, sind vor allem folgende Themen zu beachten und zu lösen:

  • Steuerfreie Lohnbestandteile
  • Sachbezüge wie zum Beispiel PKW, Kost und Logis
  • Reisekosten
  • Schüler/Studenten/Praktikanten
  • Löhne im Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Aushilfen/Minijobs/Midijobs
  • Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen
  • Gestaltung von Gehaltserhöhungen – steuerfrei statt steuerpflichtig
  • Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten

Mit alledem sind besondere Aufzeichnungspflichten verbunden.

Gemeinsam entscheiden wir, in welchem Umfang einzelne Aufgaben von Ihnen bzw. von Ihren Mitarbeitern erledigt werden. Die uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Unterlagen werden nach erfolgter Kontrolle unsererseits in die finalen Auswertungen, die wir für Sie erstellen, eingearbeitet.

Spezielles Knowhow

Der rechtliche Rahmen rund um die Lohnbuchhaltung wird immer weiter gesteckt und permanent um neue gesetzliche Regelungen erweitert. Das zum 01.01.2015 eingeführte Mindestlohngesetz (MiLoG) zeigt einmal mehr, dass Theorie und Praxis weit auseinanderfallen. Es bestehen ungezählte Aufzeichnungspflichten im Lohn-/Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, die für den betroffenen Arbeitgeber nicht mehr händelbar sind. Das Risiko, dass durch Prüfungen seitens der Sozialversicherungsträger, Zoll- und Finanzverwaltung erhebliche Nachforderungen für die letzten Jahre festgestellt werden, steigt stetig. Eine kompetente Beratung zu diesen Themen ist unentbehrlich, gar existenziell.

Hierzu gehört auch:

  • Mindestlohn
  • Betriebliche Altersvorsorge (BAV)
  • Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung u.a. in Verbindung mit Gesellschafter/Geschäftsführer
  • Künstlersozialkasse (KSK)
  • Arbeitsverhältnisse mit Angehörigen
  • Arbeitnehmer-Pfändungen
  • Arbeitsrecht *

Es gilt also, die vielen verschiedenen Rechtsgebiete, schwerpunktmäßig Lohnsteuer- mit Sozialversicherungsrecht und alles zusammen mit Arbeitsrecht zu verbinden und ganzheitlich zu beraten und zu lösen.

Auch hierzu werden wir Sie mit Weitblick – über den Tellerrand hinaus – kompetent begleiten.

* In Kooperation mit unseren spezialisierten Rechtsanwälten